Direkt ein Derby zum Saisonauftakt der F-Jugend

Bei tollem Fußballwetter sahen die Zuschauer auch ein tolles Fußballspiel. Mit den neuen Capelli-Trikots der Wohnungsbau AG begannen die Jungs vom VfL Rheinhausen direkt schwungvoll im ersten Pflichtspiel. Im letzten Jahr war der freundschaftliche Vergleich noch recht eindeutig zu Gunsten des OSC Rheinhausen ausgefallen. Dieses Mal fand das Spiel auf Augenhöhe statt, allerdings mit einer komplett anderen Spielanlage beider Teams. Der OSC versuchte im gesamten Spiel seine Torchancen über lange Abschläge des Torhüters zu bekommen. Der VfL hingegen eröffnete seine Spielzüge von hinten heraus und kam so durch gelungene Kombinationen und Einzelaktionen zur Torabschlüssen. So entwickelte sich ein munteres Spiel, bei dem es ständig hin und her ging und die Zuschauer einiges geboten bekamen. Durch tolle Tore, aber auch durch sehenswerte Paraden auf beiden Seiten kam letztendlich ein Unentschieden zustande. Dies spiegelt auch die gute Entwicklung der Jungs vom VfL Rheinhausen beim Training und in den letzten Freundschaftsspielen wieder. Macht weiter so !!!

 

„Ennatz“ überrascht F-Jugend beim Training

Heute überraschte „Ennatz“ das Maskottchen des MSV Duisburg unsere F-Jugend beim Freitagstraining.

Der MSV Duisburg, Capelli Sport und weitere Sponsoren haben sich mit der Aktion „Für den Fußball in Duisburg“ stark gemacht. Im Rahmen dieser Aktion übereichte Ennatz den Kindern heute ein neuen Trikotsatz. Dieser wurde natürlich sofort übergestreift und es ging zurück auf den Trainingsplatz.  Dort zeigte Ennatz, dass er auch ein vorzüglicher Torwart ist. Strahlende Kinderaugen in einer nicht immer leichten Zeit.

Danke an den MSV Duisburg, die Firma Capelli Sport, unserem Sponsor der Wohnungsbau AG Duisburg und den weiteren Spornsoren, die diese Aktion unterstützt haben.

 

 

Tag der offenen Sportstätte

Am 04.09.2021 findet von 12-18 Uhr der Tag der offenen Sportstätte auf unserer Platzanlage im Stadion Bergheim statt.

Neben der Saisoneröffnung für die Fußballjugend, bei der alle Mannschaften für diesen Tag Heimrecht genießen, finden Spiele der 1. Mannschaft und Alten Herren Fußball statt.

Zudem stellen sich die einzelnen Abteilungen vor und sorgen mit einzelnen Stationen für Unterhaltung von Groß  und Klein.

Für das Leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

Kurze Übersicht über die Spiele:

10 Uhr Bambini Spielrunde mit SV Schwafheim, Haesen Hochheide und Rumelner TV II

11 Uhr F-Jugend gegen GSG Duisburg

12 Uhr E-Jugend gegen SV Schwafheim

13:30 D-Jugend gegen FC Rumeln Kaldenhausen

15 Uhr C-Jugend (Ascheplatz unten) gegen TV Asberg II

15:30 Uhr Alte Herren (Ascheplatz oben) gegen Neukirchen-Vluyn

16 Uhr 1. Mannschaft gegen SV Millingen

Zum Download des Posters:

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Gelungene Vorbereitung der F-Jugend

Schon vor den Sommerferien startete die F-Jugend in die Vorbereitung für die neue Saison. Nach den vielen Corona-bedingten Pausen kamen die Jungs aber schnell wieder in den Tritt und bestritten auch Ihre Testspiele meist erfolgreich. Nur der sehr spielstarken Mannschaft von Arminia Klosterhardt musste sich die Mannschaft geschlagen geben. Nach einer kurzen Ferienpause folgte nun vor dem Saisonstart noch ein Vergleich mit dem TV Asberg und dem SV Duissern. Gegen den TV Asberg sahen die Zuschauer lange Zeit ein ausgeglichenes Spiel. Erst im Schlussabschnitt führte die etwas bessere Spielanlage unserer F-Jugend zum letztendlich doch deutlichen Erfolg. Auf dem durch den Regen sehr schwer bespielbaren Rasen in Duissern waren die Jungs über die gesamte Partie die etwas spielstärkere Mannschaft und gingen auch hier als verdienter Sieger vom Platz. Nun freut sich die Mannschaft auf die neue Saison mit vielen Derbys. Der Auftakt ist das Heimspiel gegen den FC Rumeln – Kaldenhausen am 04.09. um 11:00 Uhr am „Tag der offene Sportstätte“, wo sich die Mannschaft und der Gesamtverein präsentieren werden. An diesem Tag finden anschließend auch weitere Heimspiele der Jugend- und Seniorenmannschaften statt.

Neue Coronaregeln!

Alles neu macht der August in diesem Fall haben wir es wieder einmal mit einer kompletten Novellierung der Coronaregeln zu tun.

Um es kurz zu machen, hier die aktuell geltenden Regeln für den Sport im Freien und in geschlossenen Räumlichkeiten:

Mit der neuen CoronaSchVO, die zum 20. August 2021 in Kraft tritt (gültig bis 17.09.2021) kommen neue Regelungen auf den Sport zu, die auch für die Duisburger Vereine im Umgang mit der Corona-Pandemie Auswirkungen haben. Sie ermöglicht künftig einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen. Hier die wichtigen Punkte:

Grundsätzlich gilt weiterhin: die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (die sogenannten AHA-Regeln) sind in allen Lebensbereichen möglichst umfassend einzuhalten! Für Vereine besteht die Verpflichtung, die Hygiene- und Infektionsschutzregelungen der Anlage zur CoronaSchVO zu beachten.

Für den Freizeit-, Amateur- und Profisportbetrieb einschließlich Wettkampf gelten bei einem Wert von 35 oder darüber folgende Regelungen:

1. Draußen:

Die Sporteinrichtungen und die Sportangebote dürfen nur von  immunisierten (s. 5.1) oder getestete Personen (s. 5.2) in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden dürfen! Der Zugang ist auf Immunisierte (s. 5.1) und Getestete (s. 5.2) beschränkt.

2. Drinnen:
Die Sporteinrichtungen und die Sportangebote sowie Versammlungen dürfen nur von  immunisierten (s. 5.1) oder getestete Personen (s. 5.2) in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden dürfen!

3. Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske!):
+ in Warteschlangen, Anstellbereichen, unmittelbar vor Verkaufsständen und Kassenbereichen
+ in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, wenn diese auch für Besucher zugänglich sind

4. Auf das Tragen der Maske kann verzichtet werden:
+ bei Veranstaltungen und Versammlungen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird oder alle Personen immunisiert oder getestet sind
+ während der Sportausübung
+ bei der Einnahme von Speisen und Getränken
+ in gastronomischen Einrichtungen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn zwischen den Tischen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine bauliche Abtrennung angebracht ist

5. Erforderliche Nachweise:
+ sind von den für die Einrichtung Verantwortlichen zu kontrollieren!

+ die digitalen Nachweise oder das Impfbuch gelten immer nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis!

5.1 Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen
+ eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
+ ein positives Testergebnis der Labordiagnostik vorweisen können (Genesung), das mindestens 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt oder
+ ein positives Testergebnis (Genesung) nach 6 Monaten in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung einer Impfstoffdosis gegen COVID 19

5.2 Als Getestete gelten Personen:
+ die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, verfügen
+ Kinder bis zum Schuleintritt und schulpflichtige Kinder gelten als getestete Personen
+ Jugendliche ab 15 Jahren gelten mit Schülerausweis als getestete Personen

MSV DUISBURG FUSSBALLSCHULE MACHT STATION BEIM VFL RHEINHAUSEN

Vom 21.10. bis 23.10.2021 veranstaltet der VfL Rheinhausen gemeinsam mit dem MSV Duisburg die Zebra Fußballschule.

Begeisterung für den Fußball und jede Menge Spaß – das steht natürlich im Vordergrund, wenn der MSV Duisburg die 5- bis 15-jährigen Jungen und Mädchen zu seiner Fußballschule einlädt. Die Teilnehmer laufen bei der Mini-WM für ihr Team auf, messen sich in spannenden Wettbewerben wie dem Superdribbler oder im Elfmeterschießen und verbringen drei Tage mit ihren Freunden auf dem Sportplatz.

Auch das professionelle Training kommt selbstverständlich nicht zu kurz. Die fußballerische Kompetenz bringen die Cheftrainer mit – Trainer des NLZ oder speziell nach dem MSV-Konzept ausgebildete Fußballtrainer. Sie instruieren dabei nicht nur die integrierten Vereinstrainer, sondern leiten auch selbst das alters- und leistungsgerechte Fußballtraining.

Für die Teilnehmer sind neben dem Fußballtraining auch das tägliche Mittagessen sowie zahlreiche besondere Goodies integriert. So stellt der MSV-Ausstatter Capelli Sport für jeden Teilnehmer Trikot, Hose und Stutzen. Darüber hinaus erhält jedes Kind noch einen eigenen Fußball, ein Fußballbuch mit jeder Menge Tricks und Übungen, eine Eintrittskarte für ein Spiel des MSV und eine Erinnerungs-Medaille.

Schnell sein lohnt sich. Denn die Teilnehmerplätze sind limitiert und wenn die Anzahl der Teilnehmer durch Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie noch weiter begrenzt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und Bezahlungen.

Der MSV Duisburg führt in diesem Jahr zum ersten Mal die Zebra Fußballschulen durch. Insgesamt sind es 2021 nur speziell ausgewählte Veranstaltungen. Und der VfL Rheinhausen ist dabei. Sei auch du dabei!

Infos, weitere Termine und Anmeldung unter www.zebra-fussballschule.de oder über den angefügten Link.

Hier geht es direkt zur Anmeldung:

Hier ein paar Impressionen:

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Informationen zu den aktuellen Corona – Regelungen

In Duisburg gelten voraussichtlich (die offizielle Bestätigung des Ministeriums steht noch aus) ab dem 16.08.2021 wieder die Regelungen der CoronaSchVO für die Inzidenzstufe 2! Dies bedeutet für den Sport in Duisburg:

Der Freizeit-, Amateur- und Profisportbetrieb einschließlich Wettkampf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!

1. Im Freien

1.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
! Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt !

1.2. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen jeden Alters
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
! Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt !

1.3. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Beachte:
+ Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft der Mindestabstand einzuhalten.

2. Drinnen (incl. Fitnessstudios)

2.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 12 Personen
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
! Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt !

2.2. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstands
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
! Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt !

2.3. Hochintensives Ausdauertraining insbesondere Indoorcycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining ist untersagt

Beachte:
+ Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung des Mindestabstandes und der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport drinnen treiben, ist dauerhaft der Mindestabstand einzuhalten.

3. Rehabilitationssport (nach § 64) ist drinnen und draußen unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Für Angebote in geschlossenen Räumen ist ein Negativtestnachweis erforderlich.

4. Zuschauer
4.1. Im Freien
a) bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit bei Einhaltung des Mindestabstandes.
b) bis zu 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) ohne Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen, unter Einhaltung der Mindestabstände und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
! Genesene und Geimpfte werden mitgezählt, müssen aber keinen Test nachweisen !

4.2. Drinnen
Bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Steh- und Sitzplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.

5. Minigolfanlagen unter freiem Himmel sind für Besucher*innen mit Negativtestnachweis unter Einhaltung der Mindestabstände nutzbar

6. Schwimmen:
6.1. Der Betrieb von Schwimmbädern ist erlaubt.
+ nicht sportbezogene Infrastruktur darf genutzt werden
+ Negativtestnachweis ist erforderlich
+ die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste: eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche darf nicht überschritten werden.

6.2. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse in Hallenbädern (Gruppen à 20 Kinder) und Freibädern (Gruppen à 30 Kinder) sind erlaubt.

Versammlungen und Sitzungen:
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
Mit bis zu 500 Personen in geschlossenen Räumen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit. Die Regelungen zum Mindestabstand sind einzuhalten. An festen Sitzplätzen dürfen die Mindestabstände unterschritten werden, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Gastronomie:
+ der Betrieb im Außenbereich für Personen auch ohne Negativtestnachweis
+ im Innenbereich: Mit Negativtestnachweis! Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss gwährleistet sein.

Der geilste Nebenjob Rheinhausens!

– den gibt’s beim VfL Rheinhausen!

 

Hast du Spaß an Sport und Bewegung?

Liebst du es, mit Kindern zu arbeiten?

Möchtest du dich und dein Talent einbringen?

Und damit auch noch Geld verdienen?

 

Dann werde jetzt „Chef“ unserer „Mini-Athleten“!


Unsere sportbegeißterten Kinder ab 3 Jahre suchen einen neuen, engagierten Trainer oder eine Trainerin.

Egal ob Du schon Erfahrungen sammeln konntest oder als Einsteiger erst einmal hineinschnuppern möchtest, wir unterstützen Dich mit Qualifizierungsmaßnahmen oder auch beim Erwerb der Trainerlizenz.

Ganz konkret warten die Mini-Athleten montags ab 16.30 Uhr und mittwochs ab 16 Uhr (in der Halle der van-Gogh-Schule) auf eine(n) neuen Trainer*in oder Übungsleiter*in.

Und selbstverständlich erhältst du ein Trainerhonorar.

Bist du interessiert?

 

Dann melde dich jetzt bei Holger Buchwald (hb@vfl-rheinhausen.de oder 0172-2942728).