Aktualisierung der Coronaregeln

Liebe VfLer, liebe Gäste,

wir haben nun auch in Duisburg die Inzidenzstufe 1 (7-Tage Inzidenz mindestens 5 Werktage unter 35). Zudem liegt auch der landesweite Inzidenzwert unter dieser Marke. Dies hat weitere den VfL Rheinhausen 95/13 e.V. betreffende Lockerungen zur Folge:

Beachte! In Kombination mit der derzeitigen Inzidenzstufe 1 des Landes NRW, sind für die Sportausübung keine Negativtestnachweise mehr erforderlich!

Der Freizeit-, Amateur- und Profisportbetrieb einschließlich Wettkampf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!

Sport im Freien

Kontaktsport in Gruppen von bis zu 100 Personen jeden Alters
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
  • Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Beachte:

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum. Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
  • Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

Sport in der Halle

Kontaktsport mit bis zu 100 Personen
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
  • Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstands
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
  • Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Hochintensives Ausdauertraining auch in geschlossenen Räumen (insbesondere Indoorcycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen erlaubt
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • Mindestabstand ist einzuhalten
  • Vollständige Durchlüftung oder viruzid wirkende Luftfilter im Einsatz

Beachte:

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
  • Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

Zuschauer

Im Freien
  • Auch über 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) ohne Negativtestnachweis
  • Auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen unter Einhaltung der Mindestabstände
  • Sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
  • Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
  • Genesene und Geimpfte werden mitgezählt
Drinnen
  • Bis zu 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) mit Negativtestnachweis
  • Auf fest zugewiesenen Steh- und Sitzplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit
  • Unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen.
  • Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
  • Genesene und Geimpfte werden mitgezählt

Sportfeste:

Ab dem 1. September 2021 sind Sportfeste und Sportveranstaltungen erlaubt.

  • ohne feste Begrenzung der teilnehmenden Personen sowie Zuschauer
  • Negativtestnachweis erforderlich
  • durch die Behörde genehmigtes Hygienekonzept notwendig
  • Bei Veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen entfällt die Erfordernis eines Negativtestnachweises

Versammlungen und Sitzungen:

Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit bis zu 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit in geschlossenen Räumen

Gastronomie: 

  • Der Betrieb im Außenbereich für Personen ohne Negativtestnachweis; Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden.
  • Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten.
  • Der Betrieb im Innenbereich, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden muss.
  • Einfache Rückverfolgbarkeit, die MIndestabstandsregelungen müssen eingehalten werden.
  • Durch die Öffnung der Gemeinschaftsräume können auch Vereinsheime ohne öffentliche Gastronomie unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Mindestabstandes wieder öffnen.

Testgültigkeit:

Die zertifizierten Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden

Für die Nutzung der städtischen Hallen, hat der Stadtsportbund folgende Handlungsempfehlung veröffentlicht:

Gemeinsame Handlungsempfehlung des SSB Duisburg und von DuisburgSport
für die Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes auf/in den Sportstätten Aktualisierte Fassung vom (12.06.2021)

Der Rückgang, der mit dem Corona-Virus infizierten Personen, verbunden mit sinkenden Inzidenzzahlen, führen nun dazu, dass es zahlreiche Lockerungen für den Sport in Duisburg gibt.

Gemäß § 14 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 26.05.2021 gültigen Fassung ist nun klar geregelt, ab welchen Inzidenzzahlen der Sport- und Trainings- betrieb im Außen- und Innenbereich möglich ist. Darüber hat der SSB bereits im letzten Newsletter informiert.

Neben den in § 14 der Coronaschutzverordnung beschriebenen Voraussetzungen möchten wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass grundsätzlich für Alle weiterhin der § 3 Abs. 1 und der § 4 der Coronaschutzverordnung gilt, dass Personen dazu verpflichtet sind, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Es gilt in erster Linie das Abstandsgebot von 1,50 m und natürlich die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.

Grundsätzlich liegt auch weiter die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher genannter Vorschriften im Sportbetrieb bei den Vereinen. Das gilt vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Großsportgeräten.

Für alle Sportarten gibt es zudem nun fachbezogen Trainings- und Wettkampfempfehlun- gen, die jeweils auf den Internetseiten der Fachverbände veröffentlicht sind und Berück- sichtigung finden sollten.

Für Duisburg gelten nun ab dem 14. Juni nachfolgende Regelungen:

Sport in öffentlichen oder privaten Sporthallen und Gymnastikräume

Erlaubt ist:

Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, unabhängig vom Alter ohne Test (Dazu zählen auch Genesene und Geimpfte)

Mit Mindestabstand! Die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein (Name, Adresse, E-Mail oder Telefon aller Personen digital oder schriftlich erfasst mit einer 4-wöchigen Speicherung).
Für die Trainingsflächen empfehlen wir eine Maximalbelegung von 1 Person pro 10 qm.

Kontaktsport bis 100 Personenbegrenzung, unabhängig vom Alter ohne Test (Dazu zählen auch Genesene und Geimpfte)

Die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein (Name, Adresse, E-Mail oder Telefon aller Personen digital oder schriftlich erfasst mit einer 4-wöchigen Speicherung).

Folgende weitere Standards müssen hier von den Sportvereinen eingehalten werden:

  • Beim kontaktlosen Sport ist ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
  • Beim Betreten der Sporthalle, in den Umkleideräumen und Toiletten, sowie auf den Wegen zur Sportfläche gilt Maskenpflicht. Sofern der Eingangsbereich keiner Eingangskontrolle unterliegt, sollte er verschlossen sein und nur für das Betreten der Sportler*innen geöffnet werden. Bei den Laufwegen in der Sporthalle sollten auf die Abstandregelung geachtet, insbesondere beim Gegenverkehr.
  • Sportler*innen und Übungsleiter*innen/Trainer*innen mit Symptomen einer Atem- wegsinfektion dürfen keinen Zutritt zur Sportanlage haben; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich (keine COVID-19-Erkrankung)
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur mit bis zu 1000 Personen (maximal 33% der vorhandenen Kapazität) mit negativem Test (Genesene und Geimpfte brauchen keinen Test) bei sichergestellter besonderer Rückverfolg- barkeit zulässig! (Auf festzugewiesenen Sitz- und Stehplätze im Schachbrettmuster).
  • Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem wenn möglich eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
  • In den öffentlichen Sporthallen gilt weiter:
    • Die Nutzung von Umkleide-, Dusch- und Waschmöglichkeiten sind erlaubt. Der Mindestanstand von 1,50 m muss gewährleistet sein.
    • Die Toiletten und die dortigen Handwaschbecken können genutzt werden. 

Neue Coronaregeln gelten ab Freitag

Da in Duisburg die 7-Tage Inzidenz am Mittwoch 02.06.2021 5 Tage in Folge unter der Marke von 50 lag, gelten für Freitag den 04.06.2021 neue Regelungen für den Bereich Sport:

1. Im Freien

1.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.2. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen jeden Alters
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.3. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Beachte:
+ NEU! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. 
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

2. Drinnen (incl. Fitnessstudios)

2.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 12 Personen
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

2.2. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstands
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
+ Hochintensives Ausdauertraining insbesondere Indoorcycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining ist untersagt

Beachte:
+ NEU! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum. Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

3. Rehabilitationssport (nach § 64) ist drinnen und draußen unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Für Angebote in geschlossenen Räumen ist ein Negativtestnachweis erforderlich. 

4. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt. 

5. Wettkampf und Training im Profisport drinnen und draußen ist erlaubt
+ geeignete Infektionsschutzkonzepte sind vorzulegen 

6. Zuschauer
6.1. Im Freien
a) bis zu 100 Personen ohne Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit bei Einhaltung des Mindestabstandes.
b) bis zu 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) ohne Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen, unter Einhaltung der Mindestabstände und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
+ Genesene und Geimpfte werden mitgezählt, müssen aber keinen Test nachweisen

6.2. Drinnen
Bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Steh- und Sitzplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.

7. Wettkampf- und Trainingsbetrieb drinnen und draußen für Bundes- und Landeskader in allen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15) ist erlaubt

8. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist erlaubt 

9. Minigolfanlagen unter freiem Himmel sind für Besucher*innen mit Negativtestnachweis unter Einhaltung der Mindestabstände nutzbar

10. Schwimmen:

10.1. Der Betrieb von Schwimmbädern ist erlaubt.
+ nicht sportbezogene Infrastruktur darf genutzt werden
+ Negativtestnachweis ist erforderlich 
+ die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste: eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche darf nicht überschritten werden.

10.2. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse in Hallenbädern (Gruppen à 20 Kinder) und Freibädern (Gruppen à 30 Kinder) sind erlaubt.

11. Testgültigkeit: die zertifizierten Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.

Versammlungen und Sitzungen:
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss. Ab 100 Personen muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt werden.

Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist, 
+ ist der Betrieb im Außenbereich für Personen auch ohne Negativtestnachweis
+ im Innenbereich: Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten. EDie einfache Rückverfolgbarkeit muss gwährleistet sein. 

+ Durch die Öffnung der Gemeinschaftsräume können auch Vereinsheime ohne öffentliche Gastronomie unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Mindestabstandes wieder öffnen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Sehr geehrtes Mitglied,

am Mittwoch, den 23.06.2021 findet um 19 Uhr im Klubheim des VfL Rheinhausen , In den Peschen 100, unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen.

Hinweis: Da das Ende der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen ist,  findet die Versammlung im Klubheim unter den üblichen Bedingungen, Desinfektion, Abstand der Tische (1,50 m) und Maskenpflicht im Saal durchgeführt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Totenehrung
  4. Ernennung des Protokollführers
  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 11.04.2019
  6. Berichte (Bericht über das Geschäftsjahr, Klubhaus/Platzanlage, Hauptkassierer,
  7. Kassenprüfer, Abteilungen –FB/HB/TT/BB/Turnen/Tennis/Vereinsjugend),
  8. Wahl eines Wahlleiters
  9. Feststellung der Stimmberechtigung
  10. Entlastung der turnusmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzender Hubert Schneider, 2. Vorsitzender Olaf Schäfer, Hauptkassierer Thomas Oel, 2. Kassierer Holger Petersen, Sozialwart Frank Jacobsen, Geschäftsführer Werner Kudla, Pressewart Wibke Hinz )
  11. Turnusmäßige Neuwahl der Mitglieder im Vorstand  (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender , Hauptkassierer, 2. Kassierer, Geschäftsführer, Sozialwart, Pressewart )
  12. Bestätigung der Abteilungsleiter
  13. Etat 2021
  14. Anträge
  15. Verschiedenes

Der VfL Rheinhausen trauert!

Ein Nachruf auf Holger Petersen

Holger ist mit 6 Jahren dem TV Oestrum beigetreten und war somit schon fester Bestandteil der damaligen „Fusionsmasse“, als 1971 der VfL Rheinhausen ins Leben gerufen wurde. Schon beim TV Oestrum spielte er Feldhandball auf der Platzanlage in Oestrum, unweit derer er bis zuletzt wohnte. Immer offen für Neues, hat auch Holger immer mal wieder andere Sportarten für sich entdeckt. „Holger war mit damals dreizehn Jahren einer meiner ersten Tischtennisjungs, die ich trainiert habe“, erinnert sich Holger Buchwald. Er spielte auch einige Zeit Wasserball, denn Holger war ein ausgezeichneter Schwimmer. Doch sein Herz schlug immer für den Handballsport. Diesen begleitete er auch, als der sich zunehmend vom Feld in die Halle bewegte und war dort über viele Jahre prägende Persönlichkeit in und um die zweite Handballherrenmannschaft.  

Holger ganz rechts im Kreise seiner Freunde und Weggefährten Uli Nepick (links) und Ingo Kersken (Mitte) Silvester 2019.

Er organisiert in den 80er Jahren die Handballjugend als Trainer und Obmann und war maßgeblich mit dafür verantwortlich, dass zu dieser Zeit alle sechs Mädchen- und Jungenmannschaften in der höchsten Klasse, der Oberliga, spielten. Er war über lange Zeit Abteilungsleiter Handball und brachte auch in dieser Funktion die erste Senioren-Mannschaft an die Schwelle zur Oberliga. „Der VfL Rheinhausen war damals der Handballstandort am Niederrhein“, sagt Uli Nepicks.

Holger war keiner, der gerne im Vordergrund agierte. Er bevorzugte es vielmehr, im Hintergrund die richtigen Strippen zu ziehen und tat das richtig gut. Dabei war ihm stets das Miteinander wichtig. Er initiiert Feste: „Die Muschelessen bei Else waren legendär“, schwärmt Ingo Kersken noch heute. Er organisierte Radtouren oder Olympiaden zur Stärkung des Gemeinsinns. Holger war Initiator großer, teilweise noch heute stattfindender Gemeinschaftsfahrten. Zu nennen sind hier die alljährlichen Fahrten der Handballjugend nach Hinsbeck oder natürlich der Englandaustausch der gesamten Vereinsjugend mit der Framwellgate School in Durham. Die Fahrt der Handballer nach Moskau 1997 ist den Teilnehmern besonders prägend in Erinnerung geblieben. 

Seine Haustür, sein Garten, seine Terrasse waren immer offen für die Gemeinschaft und auch seine Kinder treten längst in seine Fußstapfen: Sven als sehr erfolgreicher Leiter der Handballabteilung und Trainer der ersten Herren-Mannschaft sowie Nils als Leiter des Englandaustauschs. 

Der Sportverein als sozialer Anker, als integrative Einheit und familiäre Gemeinschaft, das waren für Holger immer Herzensangelegenheiten, bis zuletzt. 

Am Mittwoch, 20. April 2021 um 14:45 Uhr ist Holger von uns gegangen. Wir werden ihn vermissen als Mitglied, Freund, Papa, Schwiegervater und Opa, aber vor allem als der tolle Mensch, der er war.

Der VfL macht sauber!

Seit einiger Zeit ist uns die zunehmende Vermüllung der unmittelbaren Umgebung rund um das Stadion Bergheim ein Dorn im Auge. Insbesondere im Bereich der Parkflächen und der Steilen Straße hatte sich einiges an Unrat angesammelt. Die Vereinsführung war sich diesbezüglich einig: Die Grünstreifen, Zufahrten und Parkflächen rund um unser Vereinsgelände bedürfen einer grundlegenden Säuberung. Der Vorstand hat daher kurzerhand den Entschluss gefasst eine gemeinsame Müllsammelaktion durchzuführen, die für Samstag den 27.03.2021 terminiert wurde. Um 11 Uhr trafen sich mehrere VfLer zum gemeinsamen aufräumen. Die Teilnehmer  bildeten Corona konforme Gruppen, wurden mit dem nötigen Handwerkszeug ausstaffiert und entlang der Anlage auf Abstand verteilt.

Nach 2,5 Stunden intensivem Sammeln waren etliche Säcke mit Plastik gefüllt, die zu aufgelesenen Autoreifen, Teppichresten und anderem Müll zusammengestellt wurden.

Das Resultat des Tages!

Die Aktion hinterlässt eine restlos saubere Platzanlage und eine hoffentlich für lange vom Müll befreite Umgebung. In der Summe also ein großer Erfolg!

Wir bedanken uns bei allen Helfern, denn ohne ein gewisses altruistisches sowie ehrenamtliches Engagement geht es nicht!

Der Vorstand des VfL Rheinhausen 95/13 e.V.

Novellierung der Corona Schutzverordnung

Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc. Sie schafft aber neue Ausnahmen:
 
1. a): „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…)  gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“
 
Das heißt:

  • Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.
  • Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.
  • Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.
  • Eine Anleitung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*n ist möglich.
  • Beispiele:
    Erlaubt: Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Lauftraining allein oder zu Zweit mit festem*r Partner*in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu Zweit mit einem*r festen Partner*in, Kampfsporttraining mit einen*r festen Partner*in, Golf zu Zweit.
    Nicht erlaubt: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen

Die für die Sportstätten Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist!

Zeit einmal Danke zu sagen!

Liebe VfL-Familie, liebe Sportler, Kinder, Eltern und Angehörige,

seit mehr als einem Jahr wirkt sich die Coronavirus-Pandemie inzwischen auf unser Leben aus – auf unseren Alltag zwischen Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit, auf das tägliche Miteinander mit Familien und Freunden und auch auf unseren Sport: Gemeinsames Training ist ebenso wenig möglich wie Wettkämpfe und sonstige Aktivitäten. 

Wir hoffen auf das Frühjahr, auf Sonnenschein und Wärme, die hoffentlich ihren Teil dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wenn die Einschränkungen für den Breitensport von der Bundes- und Landespolitik aufgehoben werden, freuen wir uns sehr, euch in euren Abteilungen und Mannschaften endlich wiederzusehen und gemeinsam mit euch Sport zu treiben. Wir waren in den letzten Monaten sehr aktiv, um euch einen tollen Wiedereinstieg ins Vereinsleben zu ermöglichen.

Gemeinsame Aktion im Sommer

Im Sommer planen wir ein möglichst großes Sommerfest für euch, um uns bei euch allen für eure Treue zum Verein zu bedanken. Wir wissen das in diesen schwierigen Zeiten sehr zu schätzen und hoffen auf ein geselliges Beisammensein für Groß und Klein bei Spiel und Spaß mit leckerem Essen und kühlen Getränken – entweder mit allen Mitgliedern des gesamten Vereins oder in den jeweiligen Abteilungen. Lasst euch Überraschen! Details zur Aktion geben wir rechtzeitig an euch weiter.

Neue Vereins-App des VfL Rheinhausen ist online

Dies bringt uns zu einer weiteren Neuerung, über die wir euch informieren möchten. Wir haben für den VfL Rheinhausen eine eigene Vereins-App entwickelt. Sie steht im Apple-App-Store und im Google-Play-Store kostenlos für euch zum Download bereit. Über die VfL-App könnt ihr euch über den lokalen Sport und alle Neuigkeiten in und um den VfL Rheinhausen informieren und euch in Chatgruppen für eure Abteilungen und Mannschaften zusammenfinden. Die App ist generell für alle Interessierten nützlich und informativ, aber in erster Linie ein reines Mitglieder-Portal. Um sie diesbezüglich nutzen zu können, müsst ihr zunächst ein Profil anlegen, das durch unsere Administratoren bestätigt wird. So ist jederzeit sichergestellt, dass nur Vereinsmitglieder Zugang erhalten. Wenn ihr hierzu Fragen haben solltet, dann meldet euch gern unter kontakt@vfl-rheinhausen.de bei uns – wir helfen weiter! Ein Hinweis noch zum Umgang mit euren persönlichen Daten, weil uns dieses Thema (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im Mai anstehenden Datenschutz-Änderung beim Messengerdienst WhatsApp) sehr wichtig ist: Die App entspricht allen gesetzlichen Datenschutzvorgaben und gibt eure Daten nicht an Dritte weiter. Also einfach runterladen, Profil einrichten und keine VfL-News mehr verpassen.

Neue Gastwirte begrüßen euch zukünftig im frisch renovierten Vereinsheim

Vielleicht habt ihr es schon mitbekommen: Seit Beginn dieses Jahres sind Petra und Hansi Weier die neuen Gastwirte beim VfL Rheinhausen. Sie freuen sich, euch zukünftig im Vereinsheim zu begrüßen. Wir haben die letzten Monate genutzt, die Räume heller und freundlicher zu gestalten. Ein Team freiwilliger Helfer hat gestrichen, gewerkelt, geschrubbt, gewienert und neue Leuchten montiert, damit ihr euch bei uns wohlfühlt. Wenn wir das Vereinsheim nach den Corona-Einschränkungen endlich wieder öffnen dürfen, dann schaut doch auch hier mal „In den Peschen“ vorbei.

Nochmals herzlichen Dank, dass ihr diese schwierige Zeit mit uns durchgehalten habt! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Sportliche Grüße und Glück auf!

Euer Vorstand des VfL Rheinhausen 95/13 e. V.

Großartiges VfL-Fanshirt

Liebe VfLer und Freunde, Familien und Fans,

Wer findet denn unsere Platzanlage auf den Stadtplan von Bergheim?

unsere 1. Mannschaft Fußball hat sich etwas tolles einfallen lassen und ein schickes VfL-T-Shirt kreiert!

Diese Sonderedition wird in Zusammenarbeit mit der Firma Hansha aus Remscheid gefertigt und ist über den Vorzugspreis von 29,95 € zu erwerben.

Zu sehen ist neben Vereinsfarben und Wappen die Straßenkarte mit Bergheim-Downtown und unserer Platzanlage (Siehe Bild).

Sollte Interesse bestehen, dann freuen wir uns über eure Nachricht

Quelle Facebook „Bergheimer Jungs“

Bei Interesse könnt ihr eine persönliche Nachricht über die Facebook-Seite der 1.Mannschaft oder von Justin Hovorka senden.

Alternativ kann die persönliche Nachricht auch über die VfL-App übermittelt werden. Wer sie noch nicht auf seinem Handy hat, einfach im Apple Store oder bei Google Play downloaden, installieren und ein eigenes Profil anlegen. Danach kann man eine persönliche Nachricht unter anderem an Justin Hovorka absetzen.

Unsere Erste ist die beliebteste Kreisligamannschaft am Niederrhein!

Über das Fußballportal Deutschland wurde am Donnerstag die beliebteste Kreisligamannschaft am schönen Niederrhein gesucht. Per online Voting konnte für jede Mannschaft gestimmt werden, worüber in mehreren Runden schließlich die Finalgegner ermittelt wurden.

Am heutigen Vormittag endete unsere Suche nach der beliebtesten Kreisligamannschaft für den Verband Niederrhein. Der VfL Rheinhausen setzte sich in einem spannenden Finale mit 502:447 Stimmen gegen den TSV Krefeld-Bockum und insgesamt gegen mehr als 200 Konkurrenten durch. Herzlichen Glückwunsch‼🎉

Fußballportal Deutschland

Zwischen unsere Mannschaft und dem TSV Krefeld-Bockum ging es am Ende um den Gesamtsieg. Und dieser ging, mit einem klaren Vorsprung von über 50 Stimmen an den VfL Rheinhausen.

Somit nehmen unsere Kicker in einigen Wochen an der deutschlandweiten Ausscheidung zur beliebtesten Kreiligamannschaft des gesamten Landes teil!

Gratulation zu dieser fantastischen Außendarstellung!!

Nähere Infos unter: https://www.facebook.com/hashtag/dbkm2020

Zusammenhalt ist alles!

In dieser teilweise skurril anmutenden Zeit, muss man jeden Lichtblick einfangen, den man nur zu fassen bekommen kann.

Da es derzeit wenig sportliches zu vermelden gibt erlauben wir uns mal auf fremde Lorbeeren zuzugreifen. Denn einen ganz besonderen Lichtblick stellt eine Aktion „Weihnachtschor auf Distanz“ von WDR 2 dar. Aus von Zuhörern zugesandten Videos zum Song „Last Christmas“ von WHAM wurde ein Musikvideo erstellt, dass die Zusammengehörigkeit einer ganzen Region symbolisiert und zudem auch noch richtig gut klingt.

Nun kann man zu dem Song stehen wie man will. Da dieser aber Jahr für Jahr über die Vorweihnachtszeit die Charts erklimmt, zeigt doch irgendwie, dass er aus der Weihnachtszeit einfach nicht mehr wegzudenken ist.

In jedem Fall ist das Ergebnis einfach klasse und wenn jemand einen VfLer entdeckt bitte einen Kommentar schreiben!

Viel Spaß damit!

https://www.youtube.com/watch?v=jWH6XklI7Mo