Jahreshauptversammlung des VfL Rheinhausen 95/13 e. V.

Neuer Vorstand treibt Neuausrichtung des Vereins nach vorne und verabschiedet langjährigen ersten Vorsitzenden Hubert Schneider

Am vergangenen Mittwoch, 23. Juni 2021, fand die Jahreshauptversammlung des VfL Rheinhausen 95/13 e. V. statt. Die Corona-Schutzverordnung einhaltend, kamen die Vereinsmitglieder mit Maske und ausreichend Abstand im Clubhaus, um die vergangenen 26 Monate Revue passieren zu lassen und einen Vorstand zu wählen. Nach 20 Jahren verabschiedete sich Hubert Schneider als erster Vorsitzender. Auf ihn folgt Dr. Frank Jacobsen, der als Jugend- und Sozialwart bereits Mitglied des Vorstands war. Für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt wurde der zweite Vorsitzende Olaf Schäfer.

1. Vorstandvorsitzender Dr. Frank Jacobsen zusammen mit Ehrenvorsitzender Hubert Schneider

Hubert Schneider stand 20 Jahre an der Spitze des Vereins und scheidet nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge aus dem VfL-Vorstand: „20 Jahre sind genug, jetzt muss die nächste Generation ans Ruder“, betont der 79-Jährige. 

„20 Jahre sind genug, jetzt muss die nächste Generation ans Ruder“

Ehrenvorsitzender Hubert Schneider

Seit 1973 ist Hubert Schneider Mitglied beim VfL Rheinhausen und ließ sich im selben Jahr zum 4. Vorsitzenden wählen. 1978 übernahm er für mehr als zwei Jahrzehnte das Amt des Jugendleiters und war zudem von 1982 bis 2018 Leiter des Festausschusses des Vereins. Bei den Vorstandswahlen 2001 war klar, dass Hubert Schneider mit seinem Engagement, seiner Liebe zum Verein und vor allem den klaren Zielen für die sportliche Zukunft des Vereins, zum 1. Vorsitzenden gewählt werden muss. Nach nun rund 48 Jahren Vorstandsarbeit und 20 Jahren als erster Vorsitzender wurde er vom neugewählten ersten Vorsitzenden, Dr. Frank Jacobsen, verabschiedet. Jacobsen beschreibt, was seinen Vorgänger so besonders wichtig für den VfL Rheinhausen macht. „Hubert hat sich nicht nur fast ein halbes Jahrhundert in verschiedenen Ämtern für den VfL stark gemacht. Er initiierte und leitete auch 34 Jahre den Jugendaustausch mit der Framwellgate School Durham in England. Außerdem engagierte er sich für unzählige Jugendmaßnahmen wie Zeltlager in ganz Deutschland und Holland sowie für viele weitere Aktivitäten wie die 100-Jahr-Feier, legendäre Karnevalsfeiern, Tage der offenen Tür und vieles mehr.“

Ehrenvorsitzender Hubert Schneider

Auch außerhalb des Vereins war Hubert Schneider Mitglied im Briefmarkenclub, Angelverein und Männergesangsverein. Zudem leitete der erfolgreiche Geschäftsmann seit Jahrzehnten seine eigene Handwerksfirma und war bekannt für die Ausarbeitung und Durchführung vieler Fahrradtouren in Deutschland wie in Österreich und auch für wöchentliche Gruppenreisen mit Programm (z. B nach Berlin). 

Um dieses außergewöhnliche Engagement zusätzlich zu würdigen, verlieh die Versammlung Hubert Schneider auf Antrag des Vorstands den Titel des Ehrenvorsitzenden beim VfL Rheinhausen 95/13 e.V. – ein Amt, das extra für ihn geschaffen wurde-.

Der gesamte VfL Rheinhausen verneigt sich vor dieser Leistung und bedankt sich bei seinem ersten Ehrenvorsitzenden Hubert Schneider für die mit viel Schweiß, Kreativität, unzähligen Arbeitsstunden und vor allem Liebe verbrachten 48 Jahre beim VfL Rheinhausen 95/13 e.V. 

Die Ergebnisse der Neuwahlen kurz zusammengefasst

Neuer erster Vorsitzender ist Dr. Frank Jacobsen, der als Jugend- und Sozialwart bereits Mitglied des Vorstands war. Als Geschäftsführer wurde Werner Kudla im Amt bestätigt. Neue zweite Kassiererin ist Andrea Oel. Das Amt des Sozialwarts bekleidet Daniel Schmidt bekleiden. Alle Amtsträger*innen wurden einstimmig für zwei Jahre gewählt. Für ein Jahr erhielten Olaf Schäfer als zweiter Vorsitzender und Thomas Oel als erster Kassierer eine Bestätigung ihres Mandats. Neu in den Vorstand wurde Justin Hovorka als Presse- und Werbewart gewählt. Auch hier erfolgte die jeweilige Wahl einvernehmlich. In den Ältestenrat, ein den Vorstand unterstützendes Gremium, wurden Hubert Schneider, Holger Buchwald, Jürgen Hovorka und Mario Grewe gewählt.

Junge Vereinsmitglieder übernehmen die Leitung der Abteilungen

Auch in den Abteilungen des Vereins wechselte die Leitung. Großen Anklang bei den Mitgliedern fand die Tatsache, dass sich nun jüngere Menschen an den Abteilungsspitzen engagieren. Dr. Frank Jacobsen betont: „Dies ist ein positives Signal an alle Vereinsmitglieder und die Menschen im Duisburger Westen. Der VfL Rheinhausen richtet sich neu aus, damit Jung und Alt im VfL Rheinhausen ihre sportliche Heimat finden können. Es war Zeit für einen Generationenwechsel. Alle Gewählten freuen sich, mit viel Herz und Engagement das sportliche und gesellige Vereinsleben aktiv zu gestalten.“

Die von der Versammlung bestätigten Abteilungsleiter*innen im Überblick

Die Leitung der Abteilung Basketball übernimmt Franziska Schacht von Stefan Minhorst. In der Fußballabteilung musste Jürgen Römer berufsbedingt von seinem Amt Abstand nehmen, welches nun kommissarisch von seinem Stellvertreter, Olaf Schäfer, ausgefüllt wird. Auch in der Handballabteilung hat ein Wechsel stattgefunden. Zukünftig wird Christopher Hiller die Geschicke der Abteilung leiten, der die Verantwortlichkeit von Sven Petersen übernommen hat. In der Tischtennis- und Turnabteilung ging gewissermaßen eine Ära zu Ende. Denn nach über 20 Jahren im Amt gab Gernot Tebel die Abteilungsleitung Tischtennis an Christian Timmerman weiter. Dies gilt für die Turnabteilung noch viel mehr, denn Winfried Kranz hat deren Geschicke sogar über 30 Jahre in leitender Funktion beeinflusst – und dies mit heute 84 Jahren! Den Posten übernimmt Holger Buchwald. Seine langjährige Turngruppe hingegen leitet Winfried Kranz weiterhin!

Der VfL Rheinhausen bedankt sich bei allen ausgeschiedenen Abteilungsleitern für die unermüdliche und hervorragende Arbeit im Ehrenamt über so viele Jahre, wünscht den neuen Abteilungsleitern viel Fortune bei ihren zukünftigen Entscheidungen und freut sich auf eine reibungslose und stets konstruktive Zusammenarbeit.

Neues von Platzanlage und Vereinsheim

Auch auf der Platzanlage vom VfL Rheinhausen 95/13 e.V. wird und wurde ordentlich weitergeplant. Die Gaststätte „Stadion Bergheim“ wurde an Petra und Hansi Weier verpachtet und während der Corona-Pandemie renoviert. Seit Mitte Juni 2021 ist diese geöffnet und lädt zum gemütlichen Getränk, Essen und Plausch auf den Terrassen oder in der in der Gaststätte ein. Teile der Räume können auch gerne für Feste bei den neuen Pächter*innen gemietet werden.

Teile der Räume können auch gerne für Feste bei den neuen Pächter*innen gemietet werden.

Petra und Hansi Weier

Auch hinsichtlich des Kunstrasenplatzes gibt es Neuigkeiten

Die Stadt Duisburg hat das Grundstück des unteren Aschenplatzes, in Abstimmung mit dem Vorstand zur Vermarktung, im Rahmen einer Ausschreibung freigegeben. Die Angebote werden aktuell ausgewertet und es wird in der Ratssitzung im September eine Entscheidung erwartet. Abhängig von dieser Entscheidung können dann die nächsten Schritte eingeleitet werden.

Zukünftige Platz-Zusammenführung mit Tennis Borussia

Die Aufnahme der Mitglieder von Tennis Borussia ist inzwischen erfolgt. Aktuell finden Gespräche zwischen Tennis Borussia, der Stadt Duisburg und der Kirche über den Fortbestand bzw. die weiteren Nutzungsmöglichkeiten der Tennisanlage in Friemersheim statt. Abhängig von dem Ausgang der Gespräche erfolgt dann auch die weitere Planung, ob bzw. wann eine Neugestaltung der Tennisanlage auf der Platzanlage des VfL Rheinhausen möglich ist.


 [WH1]welcher Kirche? Bitte ergänzen.

Saisonabschluss der F-Jugend

Nach einer schwierigen und durch die Corona-Pandemie geprägten Saison, fand am letzten Juni-Wochenende der Saisonabschluß unserer F-Jugend statt. Die Eltern erlebten mit den Spieler- und Geschwisterkindern einen schönen Nachmittag auf unserer Platzanlage. Hier konnten die Kinder die Eltern zu einer Partie Fussballgolf herausfordern oder ihr Talent auf dem Kleinfeld zeigen. Ein herzliches Dankeschön geht an unsere neuen Vereinswirte, die sich hervorragend um unser leibliches Wohl gekümmert haben. Hier ist ein tolles Team zusammen gewachsen, was sich schon auf die neuen Aufgaben im zweiten F-Jugendjahr freut.

F-Jugend bestreitet erstes Freundschaftsspiel nach der Coronapause erfolgreich

Nach der langen Coronapause trat die F-Jugend zum Freundschaftsspiel beim GSV Moers an. Zu Beginn des Spiels merkte man bei den Jungs, trotz der riesigen Vorfreude, ein gewisses Maß an Nervosität. Die frühe Führung des GSV glich die Mannschaft schnell aus, doch durch eine schöne Einzelaktion konnte der GSV erneut in Führung gehen. Davon ließ sich der VfL aber nicht beirren und kam nun immer besser ins Spiel. Durch gelungene Kombinationen und schöne Einzelaktionen ergaben sich nun viele Torchancen, wodurch das Spiel eine komplette Wendung nahm. So konnte der VfL nun deutlich in Führung gehen und da auch gut verteidigt wurde, ging zum Schluss der VfL als verdienter Sieger vom Platz. Beim abschließenden Elfmeterschießen hatten alle noch mal richtig Spaß und die Eltern sahen noch einige tolle Tore und Paraden. Danke an den GSV Moers für die Einladung und die Gastfreundschaft.

Aktualisierung der Coronaregeln

Liebe VfLer, liebe Gäste,

wir haben nun auch in Duisburg die Inzidenzstufe 1 (7-Tage Inzidenz mindestens 5 Werktage unter 35). Zudem liegt auch der landesweite Inzidenzwert unter dieser Marke. Dies hat weitere den VfL Rheinhausen 95/13 e.V. betreffende Lockerungen zur Folge:

Beachte! In Kombination mit der derzeitigen Inzidenzstufe 1 des Landes NRW, sind für die Sportausübung keine Negativtestnachweise mehr erforderlich!

Der Freizeit-, Amateur- und Profisportbetrieb einschließlich Wettkampf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!

Sport im Freien

Kontaktsport in Gruppen von bis zu 100 Personen jeden Alters
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
  • Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Beachte:

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum. Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
  • Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

Sport in der Halle

Kontaktsport mit bis zu 100 Personen
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
  • Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstands
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
  • Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Hochintensives Ausdauertraining auch in geschlossenen Räumen (insbesondere Indoorcycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen erlaubt
  • Negativtestnachweis erforderlich (aktuell nicht notwendig!)
  • Mindestabstand ist einzuhalten
  • Vollständige Durchlüftung oder viruzid wirkende Luftfilter im Einsatz

Beachte:

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
  • Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

Zuschauer

Im Freien
  • Auch über 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) ohne Negativtestnachweis
  • Auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen unter Einhaltung der Mindestabstände
  • Sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
  • Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
  • Genesene und Geimpfte werden mitgezählt
Drinnen
  • Bis zu 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) mit Negativtestnachweis
  • Auf fest zugewiesenen Steh- und Sitzplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit
  • Unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen.
  • Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
  • Genesene und Geimpfte werden mitgezählt

Sportfeste:

Ab dem 1. September 2021 sind Sportfeste und Sportveranstaltungen erlaubt.

  • ohne feste Begrenzung der teilnehmenden Personen sowie Zuschauer
  • Negativtestnachweis erforderlich
  • durch die Behörde genehmigtes Hygienekonzept notwendig
  • Bei Veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen entfällt die Erfordernis eines Negativtestnachweises

Versammlungen und Sitzungen:

Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit bis zu 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit in geschlossenen Räumen

Gastronomie: 

  • Der Betrieb im Außenbereich für Personen ohne Negativtestnachweis; Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden.
  • Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten.
  • Der Betrieb im Innenbereich, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden muss.
  • Einfache Rückverfolgbarkeit, die MIndestabstandsregelungen müssen eingehalten werden.
  • Durch die Öffnung der Gemeinschaftsräume können auch Vereinsheime ohne öffentliche Gastronomie unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Mindestabstandes wieder öffnen.

Testgültigkeit:

Die zertifizierten Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden

Für die Nutzung der städtischen Hallen, hat der Stadtsportbund folgende Handlungsempfehlung veröffentlicht:

Gemeinsame Handlungsempfehlung des SSB Duisburg und von DuisburgSport
für die Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes auf/in den Sportstätten Aktualisierte Fassung vom (12.06.2021)

Der Rückgang, der mit dem Corona-Virus infizierten Personen, verbunden mit sinkenden Inzidenzzahlen, führen nun dazu, dass es zahlreiche Lockerungen für den Sport in Duisburg gibt.

Gemäß § 14 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 26.05.2021 gültigen Fassung ist nun klar geregelt, ab welchen Inzidenzzahlen der Sport- und Trainings- betrieb im Außen- und Innenbereich möglich ist. Darüber hat der SSB bereits im letzten Newsletter informiert.

Neben den in § 14 der Coronaschutzverordnung beschriebenen Voraussetzungen möchten wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass grundsätzlich für Alle weiterhin der § 3 Abs. 1 und der § 4 der Coronaschutzverordnung gilt, dass Personen dazu verpflichtet sind, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Es gilt in erster Linie das Abstandsgebot von 1,50 m und natürlich die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.

Grundsätzlich liegt auch weiter die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher genannter Vorschriften im Sportbetrieb bei den Vereinen. Das gilt vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Großsportgeräten.

Für alle Sportarten gibt es zudem nun fachbezogen Trainings- und Wettkampfempfehlun- gen, die jeweils auf den Internetseiten der Fachverbände veröffentlicht sind und Berück- sichtigung finden sollten.

Für Duisburg gelten nun ab dem 14. Juni nachfolgende Regelungen:

Sport in öffentlichen oder privaten Sporthallen und Gymnastikräume

Erlaubt ist:

Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, unabhängig vom Alter ohne Test (Dazu zählen auch Genesene und Geimpfte)

Mit Mindestabstand! Die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein (Name, Adresse, E-Mail oder Telefon aller Personen digital oder schriftlich erfasst mit einer 4-wöchigen Speicherung).
Für die Trainingsflächen empfehlen wir eine Maximalbelegung von 1 Person pro 10 qm.

Kontaktsport bis 100 Personenbegrenzung, unabhängig vom Alter ohne Test (Dazu zählen auch Genesene und Geimpfte)

Die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein (Name, Adresse, E-Mail oder Telefon aller Personen digital oder schriftlich erfasst mit einer 4-wöchigen Speicherung).

Folgende weitere Standards müssen hier von den Sportvereinen eingehalten werden:

  • Beim kontaktlosen Sport ist ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
  • Beim Betreten der Sporthalle, in den Umkleideräumen und Toiletten, sowie auf den Wegen zur Sportfläche gilt Maskenpflicht. Sofern der Eingangsbereich keiner Eingangskontrolle unterliegt, sollte er verschlossen sein und nur für das Betreten der Sportler*innen geöffnet werden. Bei den Laufwegen in der Sporthalle sollten auf die Abstandregelung geachtet, insbesondere beim Gegenverkehr.
  • Sportler*innen und Übungsleiter*innen/Trainer*innen mit Symptomen einer Atem- wegsinfektion dürfen keinen Zutritt zur Sportanlage haben; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich (keine COVID-19-Erkrankung)
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur mit bis zu 1000 Personen (maximal 33% der vorhandenen Kapazität) mit negativem Test (Genesene und Geimpfte brauchen keinen Test) bei sichergestellter besonderer Rückverfolg- barkeit zulässig! (Auf festzugewiesenen Sitz- und Stehplätze im Schachbrettmuster).
  • Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem wenn möglich eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
  • In den öffentlichen Sporthallen gilt weiter:
    • Die Nutzung von Umkleide-, Dusch- und Waschmöglichkeiten sind erlaubt. Der Mindestanstand von 1,50 m muss gewährleistet sein.
    • Die Toiletten und die dortigen Handwaschbecken können genutzt werden. 

Neue Coronaregeln gelten ab Freitag

Da in Duisburg die 7-Tage Inzidenz am Mittwoch 02.06.2021 5 Tage in Folge unter der Marke von 50 lag, gelten für Freitag den 04.06.2021 neue Regelungen für den Bereich Sport:

1. Im Freien

1.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.2. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen jeden Alters
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.3. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Beachte:
+ NEU! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. 
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

2. Drinnen (incl. Fitnessstudios)

2.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 12 Personen
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

2.2. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstands
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
+ Hochintensives Ausdauertraining insbesondere Indoorcycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining ist untersagt

Beachte:
+ NEU! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum. Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

3. Rehabilitationssport (nach § 64) ist drinnen und draußen unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Für Angebote in geschlossenen Räumen ist ein Negativtestnachweis erforderlich. 

4. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt. 

5. Wettkampf und Training im Profisport drinnen und draußen ist erlaubt
+ geeignete Infektionsschutzkonzepte sind vorzulegen 

6. Zuschauer
6.1. Im Freien
a) bis zu 100 Personen ohne Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit bei Einhaltung des Mindestabstandes.
b) bis zu 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) ohne Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen, unter Einhaltung der Mindestabstände und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
+ Genesene und Geimpfte werden mitgezählt, müssen aber keinen Test nachweisen

6.2. Drinnen
Bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Steh- und Sitzplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.

7. Wettkampf- und Trainingsbetrieb drinnen und draußen für Bundes- und Landeskader in allen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15) ist erlaubt

8. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist erlaubt 

9. Minigolfanlagen unter freiem Himmel sind für Besucher*innen mit Negativtestnachweis unter Einhaltung der Mindestabstände nutzbar

10. Schwimmen:

10.1. Der Betrieb von Schwimmbädern ist erlaubt.
+ nicht sportbezogene Infrastruktur darf genutzt werden
+ Negativtestnachweis ist erforderlich 
+ die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste: eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche darf nicht überschritten werden.

10.2. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse in Hallenbädern (Gruppen à 20 Kinder) und Freibädern (Gruppen à 30 Kinder) sind erlaubt.

11. Testgültigkeit: die zertifizierten Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.

Versammlungen und Sitzungen:
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss. Ab 100 Personen muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt werden.

Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist, 
+ ist der Betrieb im Außenbereich für Personen auch ohne Negativtestnachweis
+ im Innenbereich: Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten. EDie einfache Rückverfolgbarkeit muss gwährleistet sein. 

+ Durch die Öffnung der Gemeinschaftsräume können auch Vereinsheime ohne öffentliche Gastronomie unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Mindestabstandes wieder öffnen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Sehr geehrtes Mitglied,

am Mittwoch, den 23.06.2021 findet um 19 Uhr im Klubheim des VfL Rheinhausen , In den Peschen 100, unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen.

Hinweis: Da das Ende der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen ist,  findet die Versammlung im Klubheim unter den üblichen Bedingungen, Desinfektion, Abstand der Tische (1,50 m) und Maskenpflicht im Saal durchgeführt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Totenehrung
  4. Ernennung des Protokollführers
  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 11.04.2019
  6. Berichte (Bericht über das Geschäftsjahr, Klubhaus/Platzanlage, Hauptkassierer,
  7. Kassenprüfer, Abteilungen –FB/HB/TT/BB/Turnen/Tennis/Vereinsjugend),
  8. Wahl eines Wahlleiters
  9. Feststellung der Stimmberechtigung
  10. Entlastung der turnusmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzender Hubert Schneider, 2. Vorsitzender Olaf Schäfer, Hauptkassierer Thomas Oel, 2. Kassierer Holger Petersen, Sozialwart Frank Jacobsen, Geschäftsführer Werner Kudla, Pressewart Wibke Hinz )
  11. Turnusmäßige Neuwahl der Mitglieder im Vorstand  (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender , Hauptkassierer, 2. Kassierer, Geschäftsführer, Sozialwart, Pressewart )
  12. Bestätigung der Abteilungsleiter
  13. Etat 2021
  14. Anträge
  15. Verschiedenes

Der VfL Rheinhausen trauert!

Ein Nachruf auf Holger Petersen

Holger ist mit 6 Jahren dem TV Oestrum beigetreten und war somit schon fester Bestandteil der damaligen „Fusionsmasse“, als 1971 der VfL Rheinhausen ins Leben gerufen wurde. Schon beim TV Oestrum spielte er Feldhandball auf der Platzanlage in Oestrum, unweit derer er bis zuletzt wohnte. Immer offen für Neues, hat auch Holger immer mal wieder andere Sportarten für sich entdeckt. „Holger war mit damals dreizehn Jahren einer meiner ersten Tischtennisjungs, die ich trainiert habe“, erinnert sich Holger Buchwald. Er spielte auch einige Zeit Wasserball, denn Holger war ein ausgezeichneter Schwimmer. Doch sein Herz schlug immer für den Handballsport. Diesen begleitete er auch, als der sich zunehmend vom Feld in die Halle bewegte und war dort über viele Jahre prägende Persönlichkeit in und um die zweite Handballherrenmannschaft.  

Holger ganz rechts im Kreise seiner Freunde und Weggefährten Uli Nepick (links) und Ingo Kersken (Mitte) Silvester 2019.

Er organisiert in den 80er Jahren die Handballjugend als Trainer und Obmann und war maßgeblich mit dafür verantwortlich, dass zu dieser Zeit alle sechs Mädchen- und Jungenmannschaften in der höchsten Klasse, der Oberliga, spielten. Er war über lange Zeit Abteilungsleiter Handball und brachte auch in dieser Funktion die erste Senioren-Mannschaft an die Schwelle zur Oberliga. „Der VfL Rheinhausen war damals der Handballstandort am Niederrhein“, sagt Uli Nepicks.

Holger war keiner, der gerne im Vordergrund agierte. Er bevorzugte es vielmehr, im Hintergrund die richtigen Strippen zu ziehen und tat das richtig gut. Dabei war ihm stets das Miteinander wichtig. Er initiiert Feste: „Die Muschelessen bei Else waren legendär“, schwärmt Ingo Kersken noch heute. Er organisierte Radtouren oder Olympiaden zur Stärkung des Gemeinsinns. Holger war Initiator großer, teilweise noch heute stattfindender Gemeinschaftsfahrten. Zu nennen sind hier die alljährlichen Fahrten der Handballjugend nach Hinsbeck oder natürlich der Englandaustausch der gesamten Vereinsjugend mit der Framwellgate School in Durham. Die Fahrt der Handballer nach Moskau 1997 ist den Teilnehmern besonders prägend in Erinnerung geblieben. 

Seine Haustür, sein Garten, seine Terrasse waren immer offen für die Gemeinschaft und auch seine Kinder treten längst in seine Fußstapfen: Sven als sehr erfolgreicher Leiter der Handballabteilung und Trainer der ersten Herren-Mannschaft sowie Nils als Leiter des Englandaustauschs. 

Der Sportverein als sozialer Anker, als integrative Einheit und familiäre Gemeinschaft, das waren für Holger immer Herzensangelegenheiten, bis zuletzt. 

Am Mittwoch, 20. April 2021 um 14:45 Uhr ist Holger von uns gegangen. Wir werden ihn vermissen als Mitglied, Freund, Papa, Schwiegervater und Opa, aber vor allem als der tolle Mensch, der er war.

Der Osterhase war beim VFL

Beim coronakonformen F-Jugend Training in Kleingruppen am Ostersamstag schlich sich scheinbar ein „Unbefugter“ auf die Platzanlage. Es wurde ein braunes Wesen mit langen Ohren und VfL-Schutzmaske gesichtet. In der Hektik verlor er scheinbar ein paar Süssigkeiten und Eier. Ornungsgemäß „reinigten“ die Jungs die Platzanlage nach dem Training und nahmen die Fundstücke mit nach Hause, wo sie dann wahrscheinlich vernichtet wurden.