Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Allgemeine Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb auf der Sportanlage des 

VfL Rheinhausen 95/13 e.V.

„Stadion Bergheim“ 

Liebe Sportlerinnen und Sportler des VfL Rheinhausen 95/13 e.V. Unter den derzeitigen Vorgaben von Seiten der Landesregierung sehen wir uns in der Lage zumindest einen gewissen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen zu können. Dennoch sind die Maßnahmen, die der Verein ergreifen muss und die vor allem von unseren Trainer*innen/Übungsleiter*innen aber auch allen Sportlerinnen und Sportlern abverlangt werden, weiterhin umfangreich und lassen kein gewohntes freies Training zu.

Bitte denkt bei allen in der Folge aufgeführten Bedingungen nicht daran, wie sehr diese euch einschränken sondern wie sie den bestmöglichen Schutz für deinen Sportkameraden und somit auch für Dich persönlich gewährleisten.

Seid sportlich und solidarisch, denn nur so kann es funktionieren!

Bleibt gesund und liebe Grüße

Euer VfL Rheinhausen


Allgemeine Hygieneregeln

Abstand

Es ist immer und überall ein Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten

außer

Während der nicht kontaktfreien Trainingseinheit unter den nachfolgenden Bedingungen.

Mund-Nasen-Schutz

Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden:

  • beim Betreten und Verlassen der Anlage
  • In allen Situationen in denen der Mindestabstand auch kurzfristig nicht einzuhalten ist
  • Beim Besuch der sanitären Anlagen/Toiletten
  • Innerhalb des Gebäudes und
  • Innerhalb der Umkleidekabinen

Handhygiene

  • Die Hände können in den Sanitären Anlagen gewaschen werden. Seife und Einweghandtücher stehen zur Verfügung.
  • Für die Desinfektion stehen Spender mit Handdesinfektionsmitteln zur in den Sanitären Anlagen und im Zugangsbereich zur Verfügung 

Zugang zum Sportgelände

  • Es herrscht eine strikte Zugangskontrolle. Alle Sportlerinnen und Sportler dürfen keinerlei Krankheitssymptome aufweisen und es darf in den zurückliegenden 14 Tagen kein Kontakt zu einem Covid-19 Patienten gegeben haben. Kinder sollten beim geringsten Verdacht rechtzeitig vom Training abgemeldet werden.
  • Es müssen Anwesenheitslisten geführt werden.
  • Zugang und Ausgang sind so von einander getrennt, dass der gebotene Abstand stets gewahrt bleibt.
  • Es herrscht ein Einbahnsystem mit Rechtsgebot (Zugang von außen gesehen rechts, Ausgang von Innen gesehen rechts).
  • Die Teilnehmer können unmittelbar vor vereinbartem Einlass unter Berücksichtigung des Abstands (Markierungen beachten) Aufstellung nehmen.
  • Der Zugang bleibt außerhalb der Zu- bzw. Ausgangszeiten verschlossen. 
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen von einem Elternteil begleitet werden, diesem wird ein Aufenthaltsbereich auf der Anlage zugewiesen, der Kontakte mit anderen Gruppen und Kindern ausschließt.
  • Zuschauern ist der Zugang untersagt.

Trainingszeiten

  • Um einen reibungslosen Ablauf beim Ein- und Auslass zu gewährleisten werden die Trainingszeiten je Trainingsgruppe vergeben. Die Zeiten werden vom Trainer mitgeteilt und bleiben für die jeweilige Gruppe bis auf Widerruf bestehen.
  • Die Zeiten sind verbindlich, ein vorzeitiger oder späterer Einlass nicht möglich.

Gruppengrößen

  • Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben angepasst/verkleinert. Als allgemein empfohlenes Maß gilt eine Fläche von mindestens 10 m2 pro Teilnehmendem.
  • Es dürfen Gruppen bis 10 Personen (inklusive Trainer oder Übungsleiter) mit Körperkontakt, also nicht kontaktfrei trainieren. Diese Gruppen,
  • müssen vor dem ersten Training bestimmt
  • müssen einem Trainer fest zugeordnet sein
  • dürfen nicht durchmischt werden
  • Alle Räume und Umkleiden sind hinsichtlich ihrer Personenanzahl gekennzeichnet 

Verstöße

Verstöße werden mit Ausschluss vom Trainingsbetrieb geahndet.

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