Information zur Dateneingabe
Wenn Sie online an die Jugend des VfL Rheinhausen 95/13 e.V. spenden, bitten wir Sie im Spendenformular um die Angabe von persönlichen Daten. Diese werden mit einem weltweit anerkannten SSL-Schlüssel (128Bit) sicher übertragen – so dass unberechtigte Dritte am Lesen der übermittelten Daten gehindert werden. Die Verschlüsselung mittels SSL (Secure-Socket-Layer) wird in der Regel in der Adresszeile Ihres Browsers als https:// angegeben und ist zudem an einem eingeblendeten Schloss- oder Schlüsselsymbol erkennbar.
Bei der Nutzung ihrer Daten halten wir uns strikt an das Datenschutzgesetz in Deutschland sowie an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Wir verwenden die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer Spende – beispielsweise um Ihnen eine Spendenquittung oder Informationen zukommen zu lassen, die in Zusammenhang mit Ihrer Spende stehen. Ihre Daten werden nicht weiter gespeichert oder an Dritte weiter gegeben.
Weitere Informationen zur Sicherheit Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei Spenden bis 200 EUR gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck dieses Spendenauftrages als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Bei Spenden über 200 EUR wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt.
Unabhängig davon werden wir Ihnen bei Spenden ab einer Summe von 15 EUR im Februar des Folgejahres unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zusenden.
Kontodaten
Wir können Spendenbescheinigungen nur an den Kontoinhaber des Kontos, von dem uns eine Spende erreicht, ausstellen. Deshalb ist es wichtig, dass sich die persönlichen Angaben im Spendenformular auf den Kontoinhaber beziehen. Eine Spende im Namen einer dritten Person ist leider nicht möglich.